Internationale Schulen -
ein systemrelevanter Wirtschaftsfaktor
für die Region München
Bayern braucht internationale Schulen mehr denn je
Note: This web section is deliberately written in German, but below you will find the text again in English.
Internationale Schulen sind nicht nur ein wertvoller Baustein für die vielfältige und hoch angesehene Bildungslandschaft in Bayern. IB World Schools wie die BIS leisten darüber hinaus einen systemrelevanten Beitrag für den wirtschaftlichen Erfolg, die Innovationskraft und Zukunftsentwicklung der Metropolregion München.
Sie haben “eine besondere Bedeutung für Bayern”, wie die Landtagspräsidentin Ilse Aigner erklärte, und gelten als “unverzichtbar”, so der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement († 1940 - 2020).
Insbesondere die stetig boomende Wirtschaft in der Region München ist wesentlich darauf angewiesen, dass sich internationale Fach- und Führungskräfte (Expats) für einen Job in München entscheiden. Für Expats ist die weltweit reibungslose Fortführung der schulischen Bildung ihrer Kinder ein Schlüsselfaktor. Sie beherrschen die deutsche Sprache nicht, wechseln oft mitten im laufenden Schuljahr und brauchen integrative Unterstützung. Nur internationale Schulen können einen friktionslosen Übergang gewährleisten. Weltweit gibt es rund 5.400 IB World Schools in 159 Ländern - alle mit dem identischen Lehrplan. Ein Bonmot macht es deutlich: Expat-Eltern unterschreiben zuerst den Schulvertrag und dann erst ihren Arbeitsvertrag. Aktuelle Zahlen der BIS unterstreichen die hohe Bedeutung einer internationalen Schule: Rund 75% der SchülerInnen kommen aus internationalen Expat-Familien (aus ca. 60 verschiedenen Ländern), die in der Schulgemeinschaft eine Heimat fernab der Heimat finden. Summa summarum sind internationale Schulen ein systemrelevanter Standortfaktor für die Wirtschaftsregion München.
Verfassungsrechtlicher Anspruch als Ersatzschule
Die Bedeutung internationaler Schulen ist offensichtlich. Warum sind dann jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen noch immer nicht klar und einheitlich definiert - weder in Bayern, noch bundesweit? Internationale Schulen werden mal als Ergänzungsschule ohne staatliche Förderung, mal als Ersatzschule in bestimmten Klassenstufen mit staatlicher Förderung eingestuft. In ihrem aktuellen Rechtsgutachten über internationale Schulen in Deutschland* kommt Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Leibniz Universität Hannover) eindeutig zum Schluss, dass internationale Schulen qua Grundgesetz Art. 7 Abs. 4 als Ersatzschule einzuordnen sind. Sie haben damit verfassungsrechtlich den Anspruch auf staatliche Genehmigung und staatliche Förderung der Jahrgangsstufen 1 bis 12. Bereits vor 35 Jahren hat die Kultusministerkonferenz (KMK) bestätigt, dass der Abschluss an internationalen Schulen - das International Baccalaureate (IB) - als gleichwertig zum deutschen Abitur anerkannt wird.
Aus Sicht der internationalen Schulen besteht akuter, politischer Handlungsbedarf, um rechtliche, finanzielle und planerische Zukunftssicherheit zu gewährleisten. Ohne klare, angemessene Rahmenbedingungen ist die Existenz internationaler Schulen in Gefahr. Dem Freistaat droht damit der Verlust von wesentlichen Bausteinen für die vielfältige Bildungslandschaft und die prosperierende Wirtschaft in Bayern.
* Rechtsgutachten “Internationale Schulen in Bayern - Schulstatus sowie Konsequenzen für die Genehmigung und Finanzhilfe” (2021) im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Schulen in Bayern e.V. (AISB)
Photos: Michael Nagy/Stadt München & Sebastian Stiphout
Hintergrund & Ressourcen
- AISB Pressemitteilung Rechtsgutachten
- AISB Executive Summary Rechtsgutachten
- AISB Positionspapier zum Rechtsgutachten Internationale Schulen in Bayern